Kosten
Aufsuchende Behandlungen (nichtärztliche Leistungen des Home Treatment) plus Wegentschädigung (Weg nur bei Krisenintervention) bezahlt die Grundversicherung* der Krankenkasse
Wird vom Zuweisenden keine psychische Krise geltend gemacht, muss die Wegentschädigung entweder selbst übernommen werden oder die nichtärztlichen Leistungen in der Psychiatrie werden an unserem Standort in Murten erbracht und von der Grundversicherung* gemäss Tarif Tardoc übernommen.
Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach Psy Tarif HSK über die Grundversicherung* abgerechnet (Anordnung siehe unter Organisation der Psychotherapie).
Die Leistungen des Psychiaters werden nach Tardoc über die Grundversicherung* abgerechnet.
Bei Kindern/Jugendlichen mit IV-Anerkennung (Geburtsgebrechen) kann von den Eltern oder vom Zuweisenden für die psychotherapeutischen und die psychiatrischen Leistungen eine Kostengutsprache als Durchführungsstelle beantragt werden. Die nichtärztlichen Leistungen hingegen sind bei der IV ausgeschlossen!
*abzüglich evtl. 10 % Selbstbehalt oder Franchise
Kosten für bestehende ambulante Therapien (externe) werden wie bis anhin durch die Anbieter kommuniziert und verrechnet.